Service und Info

Die Satzung und Gartenordnung des Vereins der Kleingärtner „Anlage Erholung“ (e.V.) Schwerin

Satzung und Gartenordnung

 

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Mitgliederversammlungen

Mitgliederversammlung 2019
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Mitgliederversammlung 2018
  • Einladung und Beschlussvorschläge zur Mitgliederversammlung 2018: Hier klicken

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Mitgliederversammlung 2017
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Mitgliederversammlung 2016
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  • Beschlussvorschläge zur Mitgliederversammlung 2016: Hier klicken
  • Entwurf der Satzung zur Mitgliederversammlung 2016: Hier klicken

 

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Mitgliederversammlung 2015
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  • Beschlussvorschläge zur Mitgliederversammlung 2015: Hier klicken

 

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Hinweise zum Pächterwechsel

Hinweise zum Pächterwechsel, abgebender Pächter

Sehr geehrter Gartenfreund!

Sie haben sich entschieden, Ihren Garten im Verein „Erholung“ e.V. abzugeben.
Die Übergabe an einen neuen Pächter ist mit einigem Aufwand verbunden.
Um diesen Prozess möglicht reibungslos zu gestalten, finden Sie nachfolgend wichtige Hinweise:

• Dem Vorstand ist die Kündigung des Pachtvertrages und der Mitgliedschaft umgehend auch formlos,
schriftlich über Ihren zuständigen Bereichsleiter/Vertrauensmann mitzuteilen.

• Vor Aufnahme eines Kaufvertrages ist eine Schätzung des Kleingartens vorzunehmen!

Anbei finden Sie einen Schätzauftrag.
Bitte setzen Sie sich selbstständig mit einem Schätzer Ihres Vertrauens in Verbindung.
(Vorschläge erhalten Sie von Ihren Bereichsleiter/Vertrauensmann)

• Hier finden Sie auch unsere Vorschläge eines des Kaufvertrages.

1 Exemplar ist für Sie und den Neupächter bestimmt. 1 Exemplar senden Sie bitte an den Vorstand.

• Sofern dem Vorstand bis Monatsende alle notwendigen Unterlagen vorliegen,
kann ein Termin zur Aufnahme des neuen Pachtvertrages in der Regel ab dem 12. Tag des Folgemonats zwischen Neupächter und
Bereichsleiter abgestimmt werden.

Wir wünschen Ihnen für die Zukunft alles Gute und verbleiben

Mit freundlichen Grüßen

Der Vorstand

Hinweise zum Pächterwechsel, übernehmender Pächter

Sehr geehrter Neupächter!

Sie haben sich entschieden, Mitglied im Kleingartenverein „Erholung“ e.V. zu werden.
Sicher haben Sie sich im Vorfeld darüber informiert, welche Rechte unsere Vereinsmitglieder haben und
welchen Pflichten sie nachkommen.
Sollten Sie nähere Informationen dazu brauchen, sprechen Sie uns an.

Die Übergabe/ Übernahme eines Pachtgartens ist mit einigem Aufwand verbunden. Um diesen Prozess möglicht reibungslos zu gestalten,
finden Sie nachfolgend wichtige Hinweise:

• Als erstes ist der Antrag auf Vereinsmitgliedschaft zu stellen.
Dieses kann unabhängig von der Tatsache geschehen, ob bereits ein geeigneter Garten gefunden ist.

Die Aufnahmegebühr beträgt derzeit 25 Euro.

• Nachdem der abgebende Pächter die Schätzung des Gartens durchführen lassen hat, kann ein Kaufvertrag erstellt werden.
Dem abgebenden Pächter liegen drei Exemplare vor. Füllen Sie bitte alle drei Exemplare vollständig aus.
Eine Ausfertigung jeweils für Alt- und Neupächter, eine Ausfertigung für den Vorstand.

• Sofern dem Vorstand Aufnahmeantrag, Aufnahmegebühr und Kaufvertrag bis zum Monatsende über Ihrem zuständigen Bereichsleiter/Vertrauensmann (den Namen und die Kontaktdaten erfahren Sie vom Verkäufer) zugegangen sind, können Sie in der Regel ab dem 12. Tag des Folgemonats, telefonisch ein Treffen mit ihm (oder einem Vertreter) vereinbaren.

Dieser wird dann in einem persönlichen Gespräch den Pachtvertrag mit Ihnen abschließen und offene Fragen klären.
Bitte beachten Sie, dass das Schätzprotokoll Bestandteil Ihres Pachtvertrages ist.
Bewahren Sie beides gut auf, um eventuelle Rückfragen (z.B. Anfragen des Finanzamtes zur Grundfläche und zum Kaufpreis der Laube) beantworten zu können. Der Vorstand ist nicht verpflichtet, ein Duplikat zu erstellen.

 

Hinweise zum Trinkwasser

Hinweise zum Trinkwasser in unserer Gartenanlage

Unter hygienischen Aspekten ist Trinkwasser ein Wasser,
das ständig als Frischwasser aus dem öffentlichen Leitungsnetz zur Verfügung steht,
keimfrei ist und zum Trinken und auch zum anderweitigen Gebrauch unbedenklich ist.

Diesen hohen Gebrauchswert, insbesondere die Keimfreiheit des Wassers,
können wir in unserer Gartenanlage nicht kontinuierlich sichern, da das Wasser,
entsprechend der Jahreszeit, in sehr unterschiedlichen Mengen abgenommen wird.

Bekannt ist, dass in den Leitungen stehendes Wasser zur Keimbildung neigt und
es dann nicht mehr als Trinkwasser bezeichnet werden kann.

Um gesundheitliche Schäden bei unseren Kleingärtnern und deren Besucher auszuschließen,
sollte das Wasser nur in abgekochtem Zustand getrunken werden.

 

Unterlagen zum anschauen, herunterladen oder zum ausdrucken

Wichtige Unterlagen

Hier finden Sie wichtige Unterlagen zum nachlesen oder als Download im PDF-Format.

Zum öffnen bitte einfach auf das gewünschte Formular klicken

 

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